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fundamt.gv.at - das Online-Fundamt

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fundamt.gv.at - das Online-Fundamt

Dienstag, 11.02.2014

fundamt.gv.at wird in acht Landeshauptstädten sowie über 500 Städten und Gemeinden mit insgesamt rund 4 Millionen Einwohnern verwendet. Außerdem verwalten die Österreichische Post und die Wiener Linien ihre Fundgegenstände mit dieser umfassenden Lösung. Fundamt.gv.at besteht aus der Bürger-Webplattform, der Fundwesen-Verwaltungssoftware für die Gemeinden sowie einer zentralen österreichweiten Datenbank.
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten ist seit kurzem ebenfalls Mitglied bei fundamt.gv.at. Das bisherige Fundbüro-Formular wurde daher durch die Online-Anwendung fundamt.gv.at ersetzt.

Fundwesen in Österreich

Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich im SPG und ABGB geregelt. Das Fundwesen fällt seit 2003 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen. Funde werden bis zu einem Jahr nach Abgabe auf dem Fundamt verwahrt. Der Eigentumsanspruch des ursprünglichen Besitzers bleibt bis zur erfolgten Verwertung der Gegenstände aufrecht.

Was tun bei Diebstahl oder Verlust von Dokumenten?

Diebstahlsanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z. B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Wie gehe ich konkret vor, wenn ich etwas verloren habe?

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Welche Pflichten und Rechte habe ich, wenn ich etwas gefunden habe?

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