Stellenausschreibung
Freitag, 19.04.2024
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten bietet als modernes "Dienstleistungsunternehmen" ein gutes Arbeitsklima, um kompetent, aufgeschlossen und bürgernah öffentliche Aufgaben und Dienstleistungen zu erfüllen.
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten verstärkt ihr Team im Bauamt durch eine / einen Bautechniker*in (m/w/d) (Schwerpunkt Hochbau).
mehr Infos
Die vielseitigen Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle umfassen unter anderem:
- Hochbautechnische Sachverständigenaufgaben - Amtssachverständiger in Baubewilligungsverfahren (Erstellung von Gutachten)
- Beurteilung von Bauvorhaben nach dem Kärntner Baurecht
- Baufachliche Beratung für Bauinteressenten und Baubehörde
- Darüberhinausgehende technische wie administrative Tätigkeiten nach Bedarf in Bauangelegenheiten, Raumordnung, Brandschutz, Grundstücksteilungen
- Schriftverkehr für administrative Aufgaben (vorwiegend für den bautechnischen Fachbereich)
- Bautechnische Aufgaben (Gebäudeüberprüfung, -erhaltung, -instandsetzung und -ertüchtigung etc.)
- Planungen, Kostenschätzungen, Ausschreibungen, Bauleitungen und Abrechnungen - bauliche Maßnahmen im kommunalen Hochbau
Zeitpunkt der Aufnahme: ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt mit 40 Wochenstunden
Einstufung und Entlohnung: Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 12, Stellenwert 48. Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 3.886,38 Euro und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 8 Jahre).
Allgemeine Voraussetzungen:
- Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt der Fachrichtung Hochbau oder eine vergleichbare Ausbildung
- gute EDV-Anwenderkenntnisse
- die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Führerschein der Klasse B
Erwünschte Kenntnisse:
- Kenntnisse der bautechnischen Vorschriften der damit verbundenen Gesetze und Normen im Kärntner Baurecht (Bauordnung, Bauvorschriften, OIB-Richtlinie, Bauansuchenverordnung, Raumordnungsgesetz, Grundstücksteilungsgesetz, Feuerpolizei- und Gefahrenpolizeiordnung etc.)
- EDV-Kenntnisse Microsoft Office, ELAK (elektronischer Akt), AutoCAD, GIS-Anwendungen, AUER Bausoftware)
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit, Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, sehr gute Rechtschreibkenntnisse, seriöses Auftreten und Verhandlungsgeschick.
Von Vorteil:
- Erfahrung im Gemeindedienst
- einschlägige Berufserfahrung – vorzugsweise in planender und bauleitender Position
- fachbezogene EDV-Kenntnisse für Planungen
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Etwaige Ausbildungs- und Dienstzeugnisse
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
Bei Interesse laden wir Sie ein, Ihre Bewerbung online auf der Homepage des Gemeinde-Servicezentrums (https://bewerbung.cnc.gv.at) bis spätestens 05.05.2024 hochzuladen.
Für Fragen steht das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 / 55 111 350 zur Verfügung.
Feldkirchen, am 19.04.2024
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Wahlen
Mittwoch, 17.04.2024
Am 9. Juni wird gewählt. Unsere "Amtliche Wahlinformation" erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine "Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024" zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.
WebLink: Wahlkarte beantragen
mehr Infos
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 9. Juni ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich in der Gemeinde,
- schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- oder elektronisch im Internet.
Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der "Amtliche Wahlinformation" können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at/21002 Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 5. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12:00 Uhr erfolgen.
- Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12:00 Uhr möglich.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Tipp:
VERWENDEN SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION!
– SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Wasserwerk
Freitag, 15.03.2024
Eine auf dem neuesten Stand der Technik befindliche Wasserversorgungsanlage garantiert eine qualitativ und quantitativ gesicherte Versorgung mit Trinkwasser, selbst in Zeiten längerer Trockenperioden - auch für die nächsten Generationen!
Die Qualität unseres Trinkwassers ist ausgezeichnet! Es freut uns, folgende besonders positive Untersuchungswerte nach der Trinkwasserverordnung bekannt geben zu können. Bei Mehrwasserverbrauch im jeweiligen Versorgungsbereich können sich die angegebenen Werte, im Bezug auf die Wasserhärte, geringfügig erhöhen. Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.
mehr Infos
- Versorgungsgebiet Pernegg – Dolintschig – Leiten - Adriach, St. Nikolai, Dellach - Debar (bis HB Glanhofen)
Gesamthärte: 12,8° dH
Nitrat: 9,82 mg/l
- Versorgungsgebiet von HB Glanhofen - Egg - Stocklitz - Weidenweg - Tramoitschig - Einbindung Prochazka
Gesamthärte: 10,6° dH
Nitrat: 5,22 mg/l
- Versorgungsgebiet Rottendorf - Markstein – Tramoitschig – Oberglan - Rogl-Schacht - Höfling - Neuhöfling - Eberdorf
Gesamthärte: 4,9° dH
Nitrat: 2,74 mg/l
- Versorgungsgebiet Sittich, Persching, Maltschach, Briefelsdorf, Micheldorf, Naßweg, Albern, Radweg (bis Dorfplatz), Laboisen, Aich
Gesamthärte: 5,8° dH
Nitrat: 2,71 mg/l
- Versorgungsgebiet der Radweger Quelle (von HB Radweg bis Dorfplatz Radweg)
Gesamthärte: 8,2° dH
Nitrat: 3,10 mg/l
- Versorgungsgebiet St. Ulrich – Pökelitz - Haiden – Diakonie Waiern – Lendorf – Tschwarzen – Poitschach - Seitenberg - Powirtschach - Feistritz - Weit - St. Ruprecht - Glanblick - Glan
Gesamthärte: 9,10° dH
Nitrat: 2,55 mg/l
- Versorgungsgebiet Förolach, Raunach, Agsdorf-Gegend, Mattersdorf, St. Martin, Fasching, Kallitsch, Hart, Grintschach, Ingelsdorf, Klein St. Veit, Farcha, Kreuth
Gesamthärte: 7,9° dH
Nitrat: 2,55 mg/l
- Versorgungsgebiet Feldkirchen Stadtgebiet – Lindl – Unterrain – Laboisen (bis Skumac) – Waiern – Krahberg – Sonnrain – Rabensorf – Buchscheiden – Prägrad – Klachl (Richtung Unterberg bis Übergabestation Ossiach)
Gesamthärte: 10,5° dH
Nitrat: 4,12 mg/l
Wasserhärte:
0 bis 10 °dH - weich bis mäßig hart
10 bis 16 °dH - ziemlich hart
16 bis 30 °dH - hart
Nitrat:
Richtzahl: 0-25 mg/l; Zulässige Höchstkonzentration: 50 mg/l
Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.
Für den Bürgermeister:
Vbgm. Siegfried Huber
Aktuelles
Mittwoch, 27.12.2023
ACHTUNG! Ab 1.1.2024 erfolgt der Umstieg von der Müll App auf die CITIES APP! Die bisherige Müll App verliert ihre Funktion!
Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)
mehr Infos
Und so funktioniert's
Unsere Ansprechpartner für den CITIES Müllkalender sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at
Aktuelles
Donnerstag, 21.09.2023
118 Gemeinden und eine Region aus ganz Österreich erhalten aus den Händen von Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, das staatliche Gütezeichen für Familienfreundlichkeit.
In einem feierlichen Rahmen wurden am 22. Juni 2023 auf der Kommunalmesse in Innsbruck insgesamt 118 Gemeinden und eine Region von MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Mag. Alfred Riedl, mit dem staatlichen Gütezeichen familienfreundlichegemeinde bzw. familienfreundlicheregion ausgezeichnet.
mehr Infos
"Familien bilden das Rückgrat der sozialen Strukturen der Gemeinden und damit der Gesellschaft. Daher ist die Unterstützung von Familien ein wichtiger kommunalpolitischer Faktor und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" betonte Susanne Raab.
Alfred Riedl erläuterte zudem, dass durch die Zertifizierung "in den betreffenden Gemeinden das Bevölkerungswachstum und die Erwerbsquote erhöht und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden. Familienfreundlich zertifizierte Gemeinden verfügen somit über wichtige Standortvorteile und wirksame Maßnahmen, um Abwanderung vorzubeugen."
Seit über 10 Jahren unterstützt der österreichische Gemeindebund die Gemeinden und Regionen auf ihrem Weg hin zu mehr Familienfreundlichkeit.
86 der ausgezeichneten Gemeinden und eine Region erhielten zudem das UNICEF- Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde" beziehungsweise „Kinderfreundliche Region''.
Um die zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, müssen im Rahmen der Zertifizierung Maßnahmen in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen gesetzt werden. "Gemeinden sind unmittelbarer Lebensraum von Kindern und Jugendlichen. Mit der UNICEF-Zertifizierung können sie die Anliegen junger Menschen sichtbar machen und gemeinsam verwirklichen, um zu einem kinderfreundlichen Umfeld beizutragen - das wirkt sich positiv auf die gesamte Gemeinschaft aus", ist sich der Präsident von UNICEF Österreich, Dr. Hubert Schultes, sicher.
Die Delegation aus Feldkirchen: Stadtamtsdirektion Mag. Dr. Silvia Schwarz, Bürgermeister Martin Treffner, Projektleiterin Alexandra Warmuth und Bundesministerin Susanne Raab
Aktuelles
Mittwoch, 07.06.2023
Ab 10. Juli 2023 findet Ihr hier interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Stadtgemeinde. Hier könnt Ihr Euch in Zukunft mit den Seiten von Feldkirchen in Kärnten verbinden, den aktuellen Müllkalender abonnieren und Anliegen direkt an die Stadtgemeinde übermitteln.
Interessierte Vereine und Betriebe können so eine Seite beantragen:
Eine genaue Anleitung und Informationen gibt's im YouTube-Video:
Umwelt
Donnerstag, 19.01.2023
ÖSTERREICH SAMMELT – ALLE LEICHT- UND METALLVERPACKUNGEN
DIE GELBE TONNE/DER GELBE SACK – ein Alleskönner für alle Leicht- und Metallverpackungen
Alle Verpackungen aus Kunststoff – vom Joghurtbecher über die Weichspülerflasche, die Getränkeflasche bis hin zum Chipssackerl - können in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack entsorgt werden. Auch Getränkekartons wie Milch- und Saftpackungen sowie Verpackungen aus Metall, wie zum Beispiel Alu- oder Weißblechdosen, werden gemeinsam mit den Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt.
WARUM SAMMELN?
Warum machen wir das überhaupt?
- Verpackungen getrennt sammeln ist die Grundvoraussetzung, damit aus Verpackungsabfall wieder neue Verpackungen hergestellt werden können.
- Das spart natürlich Rohstoffe, die man für die Herstellung von Verpackungsmaterial benötigt.
Download: Müll-Trennanleitung (PDF-Dokument)
mehr Infos
WIE SAMMELN?
Richtig sammeln fürs Recycling – Ganz einfach in 3 Schritten:
- Einzelne Bestandteile, die sich leicht voneinander trennen lassen, wie z. B. den Aludeckel vom Joghurtbecher, abtrennen. Nur so können sie von den Sortieranlagen auch erkannt und aussortiert werden!
- Nur leere Verpackungen in die Gelbe Tonne/ den Gelben Sack geben.
Profis verwenden hier gerne Begriffe wie „restentleert“, „löffelrein“, „spachtelrein“ oder „tropffrei“. Die Verpackungen müssen aber nicht extra ausgewaschen werden.
- Bitte keine Luft sammeln: Plastikflaschen und Getränkekartons flach drücken spart Platz: zu Hause, in der Gelben Tonne und im Gelben Sack.
Nicht immer ist alles so klar und eindeutig – Bei Fragen hilft die Abfallberatung
der eigenen Gemeinde bzw. beim Abfallwirtschaftsverband. Die Abfallberater:innen sind richtige Abfallprofis und erklären gerne, wie man den Abfall richtig trennt. Denn auch sie wissen: Nur richtig getrennt gesammelte Verpackungen können auch recycelt werden.
JA, BITTE:
ALLE LEICHTVERPACKUNGEN
- Plastikflaschen
PET-Flaschen wie Mineralwasserflaschen bzw. andere Kunststoff flaschen wie
Wasch- und Putzmittelflaschen, Flaschen für Körperpflegemittel wie Shampoo und
Duschgel etc.
WICHTIG: Platz sparen – Flaschen flach drücken und Boden umknicken!
- Getränkekartons
z. B. gebrauchte Milch- und Saftpackungen
WICHTIG: Platz sparen und flach drücken!
- Joghurt- und andere Becher
- Schalen und Trays für Obst
- Gemüse, Takeaway etc.
- Folien
- Chipssackerl oder -dosen
- Verpackungen von Schnittkäse
oder Wurstscheiben
- Folienverpackungen von
Mineralwasserflaschen
UND
ALLE METALLVERPACKUNGEN
- Verpackungen aus Metall und
Aluminium wie
Getränke- und Konservendosen,
Kronkorken, Tierfutterdosen
Große Folien oder große Styroporverpackungen,
in die z. B. Möbel, Fernseher oder Computer eingepackt werden, bitte zum
Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoff sammelzentrum bringen.
Bitte nur wirklich leere Verpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack
werfen.
TIPP: Plastikflaschen und Getränkekartons
flach drücken hilft beim Platzsparen in der
Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack.
NEIN, DANKE:
- Andere Kunststoff- und Metallabfälle wie
Rohre (z. B. PVC), Einweghandschuhe, Spielzeuge, Schwimmtiere, Schwimmhilfen,
Schlauchboote, Luftmatratzen, Gartenschläuche, Planen, Duschvorhänge, Bodenbeläge,
Haushaltsgeräte, Gartengeräte, Eisenschrott, Elektro- und Elektronikgeräte,
Werkzeugteile, etc.
- Andere Abfälle wie
Restmüll, Verpackungen mit Restinhalten, Verpackungen aus anderen Materialien, z. B.
Glas, Papier (bitte in die richtigen Sammelbehälter), Problemstoff e, wie z. B. Batterien,
Lackdosen oder Spraydosen mit Restinhalten (bitte zur Problemstoffsammlung),
maschinell verpresste/verdichtete Abfälle
Diese Abfälle erschweren das Recycling bzw. machen es unmöglich.
Gelbe Tonnen und Gelbe Säcke mit stark verunreinigten Inhalten werden nicht entleert
bzw. mitgenommen.
VERPACKUNGEN SAMMELN IST EINFACHER UMWELTSCHUTZ, DER WIRKT!
Aktuelles
Freitag, 15.07.2022
Geschätzte Gemeindebürgerinnen! Geschätzte Gemeindebürger!
Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie von der Notwendigkeit Katzen kastrieren zu lassen überzeugen:
Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen können auch den Menschen und der Umwelt Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr Verhalten bereiten.
Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren 12.680 Nachkommen produzieren!
mehr Infos
Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3 mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen.
Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft, gemeldete Katzen die gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sind.
Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust Schadnager zu bekämpfen bleibt jedoch erhalten!
Übernehmen Sie Verantwortung, lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen Ihrem Gemeindeamt.
Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau
Juli 2022