Leitung: Fritz Raunikar
Ort: Rathaus, 2. Stock links
E-Mail:
Telefon:
04276 2511 231 oder 230 (Schulen, Sport, Jugend)
04276 2511 232 (Umweltschutz, Abfallwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft)
Zuständige Referenten:
Vbgm. Mag. Robert Schurian - Abfallwirtschaft, Umweltschutz
Stadtrat Herwig Röttl - Feuerwehr
Stadtrat Ing. Jürgen Mainhard - Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze, Sport und Jugend
Stadtrat Martin Treffner - Land- und Forstwirtschaft, Marktwesen
Aufgabengebiete:
- Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Umweltschutz
- Horte, Kindergärten, Schul- und Jugendangelegenheiten
- Feuerwehrwesen und Zivilschutz
- Jagd- und Fischereiangelegenheiten
- Katastrophenschäden
- Kinderspielplätze, Park- und Gartenanlagen, Wald- und Flurpolizei
- land- und forstwirtschaftliche Angelegenheiten
- Marktwesen
- öffentliche WCs
- Sportangelegenheiten inklusive Verwaltung der Sportanlagen und -einrichtungen
- Tierkörperverwertung, Tierschutzgesetz
Formulare:
Katastrophenschadensformular (Erläuterungen)
Downloads:
Umweltbroschüre 2012
Links:
Altstoffsammelzentrum
Landesregierung - Abteilung 15
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und Umwelt
Europäische Union und Umwelt
Kundmachung Abfuhrtermine 2012
Amtstafel
Freitag, 30.12.2011
KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten über die Festlegung der Abfuhrtermine nach den Bestimmungen der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 – K-AWO, Landesgesetzblatt 17/2004 in der geltenden Fassung
ABHOLBEREICH
Gemäß Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 1.12.2005, Aktenzahl: 852/2005-Schw., wurde das gesamte Gebiet der Gemeinde zum ABHOLBEREICH erklärt.
ABFUHR VON HAUSMÜLL IM ABHOLBEREICH
Die Eigentümer von im Abholbereich gelegenen Grundstücken sind verpflichtet, Hausmüll zu den festgelegten Abfuhrterminen durch die Gemeinde abführen zu lassen. Die Eigentümer der bebauten Grundstücke im Abholbereich sind verpflichtet, die Müllbehälter so aufzustellen oder anzubringen, dass sie sowohl für die mit der Abfuhr betrauten Personen als auch für die Benützer leicht zugänglich sind.
Ist der Aufstellungsort nicht allgemein leicht zugänglich, so sind die zu verwendenden Müllbehälter für deren Entleerung an der jeweiligen Grundstücksgrenze der Hauszufahrt (Hauseinganges) des bebauten Grundstückes zu den Abfuhrterminen bereitzustellen.
Am Abfuhrtag sind alle Müllbehältnisse rechtzeitig – ab 6 Uhr morgens – zur Abfuhr bereitzustellen.
GRÖSSE UND ZAHL DER MÜLLBEHÄLTER
Die Eigentümer der bebauten Grundstücke im Abholbereich sind verpflichtet, die sich aus der Abfuhrordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen vom 1.12.2005 ergebende Anzahl der Müllbehälter in der jeweils vorgesehenen Größe auf eigene Kosten aufzustellen oder anzubringen.
Ein etwaiger Mehranfall an Hausmüll (Restmüll) ist mittels eines zusätzlichen Behälters bzw. Müllsackes (Aufschrift Stadtgemeinde Feldkirchen) mit dem gegebenen Abfuhrintervall zur Entsorgung zu bringen.
Befindet sich auf einem bebauten Grundstück ein bewohnbares Gebäude, das ist ein Gebäude, das mindestens eine Wohnung enthält, so ist für dieses Grundstück zumindest ein Müllbehälter der Größe 120 lt. aufzustellen oder anzubringen.
Die Müllbehälter sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und dürfen nur so weit befüllt werden, dass sie stets der Art des Müllbehälters entsprechend geschlossen werden können.
Des Weiteren sind die Müllbehälter in der Art und Weise reinzuhalten, dass der Hygiene und dem Erfordernis zur Vermeidung der Geruchsbelästigung Rechnung getragen wird.
ABFUHRTERMINE
Die Abfuhr des Hausmülls bei Haushalten des Gemeindebereiches erfolgt in
4-wöchentlichen Intervallen
gemäß Anhang 1 gegenständlicher Kundmachung.
Bei Betrieben, Anstalten, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Arbeitsstellen erfolgt die Abfuhr des Hausmülls (soweit dieser in seiner Masse und Zusammensetzung mit den Abfällen der Haushalte vergleichbar ist)
in wöchentlichen, 2-wöchentlichen oder 4-wöchentlichen Intervallen
gemäß Anhang 1 gegenständlicher Kundmachung.
Die genannten Abfuhrtermine werden den Gemeindebürgern (an alle Haushalte) im Wege einer allgemeinen Informationsbroschüre zur Kenntnis gebracht.
Der Anhang 1 (allgemeine Abfuhrtermine 2011) ist Bestandteil gegenständlicher Kundmachung des Bürgermeisters.
INKRAFTTRETEN
Diese Kundmachung tritt mit 1.1.2012 in Kraft. Die Kundmachung vom 1.1.2011 tritt mit 31.12.2011 außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Robert Strießnig
Anhang 1:
Hausmüllentsorgung 2012
MONTAGS: Mülltonnen-Entleerung 4-wöchentlich:
16.01., 13.02., 12.03., Ersatztermin: Dienstag 10.04., 07.05., 04.06., 02.07., 30.07., 27.08., 24.09., 22.10., 19.11. 17.12.
Gebiet:
Adriach, Alpen, Bösenlacken (Klagenfurter Straße, Robinigweg, Bösenlacken-Siedlung, Nudelbacher-Weg), Buchscheiden, Debar, Dellach (Dellacher Straße, Tauernstraße, Zirbenweg), Dolintschig, Eberdorf, Egg, Glanhofen (Binderweg, Birkenweg, Eggweg, Gallinblick, Glanhofner Straße, Haselweg, Holzbauerweg, Kirchplatz, Klausner Weg, Quellweg, Stocklitzer Weg, Tauernstraße), Höfling (Altmannweg, Deichweg, Dorfstraße, Gerlitzenblick, Josef-Schuß-Gasse, Mühlwiesenweg, Oberer Rauthweg, Prägrader Weg, Reitlerweg, Schwarze Straße, Unterer Rauthweg), Klachl, Klausen, Leiten, Lindl-Wiesenweg, Markstein-Lindenweg, Pernegg, Pol-lenitz, Prägrad, Rabensdorf, Rottendorf, St. Nikolai (Bachlweg, Eichenweg, Kirchenweg, Tauernstraße, Traubenweg, Uhudlerweg), Stocklitz, Tramoitschig, Unterberg
DIENSTAGS: Mülltonnen-Entleerung 4-wöchentlich:
17.01., 14.02., 13.03., Ersatztermin: Mittwoch 11.04., 08.05., 05.06., 03.07., 31.07., 28.08., 25.09., 23.10., 20.11. 18.12.
Gebiet:
Elbling, Krahberg (Am Sonnenhügel, Anton-Kolig-Weg, Dallnigstraße, Franz-Wiegele-Weg, H.-Boeckl-Weg, Kneippweg, Krahberger Weg, Krahberg-Ort, Schneider-Arco-Weg), Laboisen (Hohensasserweg, P.-Patterer-Weg), Leinig, Liebetig, Lindl (Blumenweg, Dr.-Blaas-Weg, Hügelweg, Kalvarienbergweg, Kuchlbrunnweg, Muldenweg, Nockalmblick, Rottendorfer Straße), Metzing (Ahornweg, Etruskerweg, Kastanienweg, Panoramastraße, Rotbuchenweg, Ulmenweg, Waldrandweg), Rennweg, Sonnrain (Oberer Sonnrainweg, Unterer Sonnrainweg, Ossiacher Bundesstraße), St. Stefan, Unterrain, Waiern (Dr.-Bucher-Weg, Dr.-W.-Domenig-Weg, Ernst-Schwarz-Weg, Franz-Huber-Straße, Körausweg, Leitenweg, Martin-Luther-Straße, Neuhofweg, Oberer Leitenweg, Turracher Straße (ab Hausnummer 8), Widmanngasse)
Stadtgebiet – Teil a):
10.-Oktober-Straße, Adalbert-Stifter-Weg, Almweg, Alte Villacher Straße, Am Hügel, Amthofgasse, Bahnhofstraße, Bambergerplatz, Bischoffshausenweg, Bürgergasse, Dr.-A.-Lemisch-Straße, Feldgasse, Foregger-Platz, Gendarmeriegasse, Goethestraße, Hauptplatz, Heft-gasse, Hermann-Kerschbaumer-Weg, Himmelberger Straße, Industriestraße, Kindergarten-straße, Kirchgasse, Klagenfurter Straße, Laboisen (Laboisnerstraße bis zur Unterführung, Lastenstraße), Mösl, Neubaugasse, Norika, Obere Tiebelgasse, Ossiacher Straße, Ossiacher Bundesstraße, Pilgramstraße, Rauterplatz, Sackgasse, Schillerplatz, Schillerstraße (Hausnummer 9 und 11), Schlachthausgasse, Schulhausgasse, Schüttgasse, Siegfried-Wehrle-Weg, Sonnenwiese, Sparkassenstraße, St. Ruprechter Straße (Hausnummer 1 bis 4, 6), Villacher Straße, Waiern- Turracher Straße (Hausnummer 1 bis 7), Zehenthofgasse
MITTWOCHS: Mülltonnen-Entleerung 4-wöchentlich:
18.01., 15.02., 14.03., 11.04., 09.05., 06.06., 04.07., 01.08., 29.08., 26.09., 24.10., 21.11., 19.12.
Gebiet:
Agsdorf-Gegend, Dietrichstein, Dobra, Förolach, Glan, Glanblick, Guttaring, Haiden (Amselweg, Drosselweg, Eulenweg, Falkenweg, Finkenweg, Habichtweg, Haiden-Ort, Haidner Straße, Meisenweg, Römerweg, St. Ulricher Straße), Lendorf, Praschig, Raunach, St. Ruprecht (Ackergasse, Dietrichsteiner Straße, Draxler-Weg, Erlenweg, Glanblickstraße, Grabenweg, Hangweg, Hoferweg, Höhenstraße, Koglweg, Korngasse, Kressengasse, Mühlweg, Rangetinerstraße, Schusterweg, Seeblick, St. Ruprechter Straße (ab Hausnummer 28), Steinacherweg), St. Veiterstraße (Hausnummer 10 bis 20), Tschwarzen, Unterglan, Weit
Stadtgebiet – Teil b):
Beethovenstraße, Dr.-G.-H.-Neckheim-Straße, Flurweg, Friedenstraße, Gärtnergasse, Ghega Allee, Grenzgasse, Gurktaler Straße, Haydnstraße, Josef-Klaus-Straße, Kanaltalerhof, Karawankenblick, Lendorfer Straße, Lobissergasse, Max-Blaha-Straße, Milesistraße, Mozartstraße, Paracelsusstraße, Rosenweg, Sandgasse, Schillerstraße (außer Hausnummer 9 und 11), Schubertstraße, St. Ruprecht- St. Ruprechter Straße (Hausnummer 5, 7 bis 22), St. Veiterstraße (Hausnummer 1 bis 9), Th.-Koschat-Weg, Untere Tiebelgasse, Waiern-Renkerweg, Wilhelm-Busch-Gasse
DONNERSTAGS: Mülltonnen-Entleerung 4-wöchentlich:
19.01., 16.02., 15.03., 12.04., 10.05., Ersatztermin: Freitag 08.06., 05.07., 02.08., 30.08., 27.09., 25.10., 22.11., 20.12.
Gebiet:
Albern, Briefelsdorf (Briefelsdorfer Straße, Harmonikaweg, Hubertusweg, Mooshanslweg, Tischlerstraße, Wald-straße), Feistritz, Feistritz-Eichenweg, Gradisch, Kofl, Lang, Markstein (Aichweg, Klagenfurter Straße, Lilienweg, Lindenwirtweg, Markstein-Siedlung, Ostermannweg), Micheldorf, Naßweg, Oberglan (Buchenweg, Fichtenweg, Glanstraße, Goess-Weg, Hauptstraße, Schlossblick, Schlossweg, Waldweg, Weidenweg), Poitschach, Poitschach-Baracke, Poitschachgraben, Pökelitz, Powirtschach, Powirtschach-Gewerbepark, Radweg, Seitenberg, St. Ulrich (Bachweg, Bergacker, Feistritzer Weg, Langweg, Pfarrhofweg, Scheiberweg, Schönweg, Sonnenweg, Turnplatzweg, Wimitzer Straße), Wachsenberg
FREITAGS: Mülltonnen-Entleerung 4-wöchentlich:
20.01., 17.02., 16.03., 13.04., 11.05., Ersatztermin: Samstag 09.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., Ersatztermin: Montag 29.10, 23.11, 21.12.
Gebiet:
Aich, Farcha, Briefelsdorf (Bergblick, Maltschacher See Straße), Fasching, Hart, Ingelsdorf, Kallitsch, Klein St. Veit, Kreuth, Laboisen (Alte-Mauth-Straße, Bahnweg, Eichkogelweg, Glangasse, Heckenweg, Laboisnerstraße ab Unterführung), Maltschach, Mattersdorf, Niederdorf, Persching, Sittich, St. Martin (Burgblickweg, Egarterweg, Florianiweg, Klein St. Veiter Straße, Oberer Kirchenweg, Unterer Kirchenweg, St. Martiner Dorfstraße), Strussnighof, Zingelsberg
Hausmüll aus Betriebsstätten, Anstalten, öffentlichen Einrichtungen und
sonstigen Arbeitsstellen (Müllbehälter der Größe 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter)
DIENSTAGS:
wöchentlich:
03.01., 10.01., 17.01., 24.01., 31.01., 07.02., 14.02., 21.02., 28.02., 06.03., 13.03., 20.03., 27.03., 03.04., Ersatztermin: Mittwoch 11.04., 17.04., 24.04., Ersatztermin: Montag: 30.04., 08.05., 15.05., 22.05., 29.05., 05.06., 12.06., 19.06., 26.06., 03.07., 10.07., 17.07., 24.07., 31.07., 07.08., 14.08., 21.08., 28.08., 04.09., 11.09., 18.09., 25.09., 02.10., 09.10., 16.10., 23.10., 30.10., 06.11., 13.11., 20.11., 27.11., 04.12., 11.12., 18.12., Ersatztermin: Donnerstag 27.12.
2-wöchentlich:
03.01., 17.01., 31.01., 14.02., 28.02., 13.03., 27.03., Ersatztermin: Mittwoch 11.04., 24.04., 08.05., 22.05., 05.06., 19.06.,03.07., 17.07., 31.07., 14.08., 28.08., 11.09., 25.09., 09.10., 23.10., 06.11., 20.11., 04.12., 18.12.
4-wöchentlich:
17.01., 14.02., 13.03., Ersatztermin: Mittwoch 11.04., 08.05., 05.06., 03.07., 31.07., 28.08., 25.09., 23.10., 20.11., 18.12.
Achtung!
1100-Liter-Behälter im 4-wöchentlichen Abfuhrintervall werden donnerstags entleert!
Verein FEnergiereich
Umwelt
Mittwoch, 29.09.2010
Umsetzen will die Modellregion dieses Vorhaben in den Bereichen der Energiereduktion und Energieeffizienz, der Energiebereitstellung und der Mobilität. Im Rahmen der Region wurde der Verein "FEnergiereich" gegründet, dem der Feldkirchner E-Mobil-Experte Christian Prugger als Obmann vorsteht. Gemeinsam mit einem engagierten Projektteam und mit Hilfe der Feldkirchner Firmen KEC und Waldplan wird nun ein Detailplan erarbeitet, der genau auf die Bedürfnisse der Modellregion zugeschnitten ist.
Ziel ist es aufzuzeigen, wie jede Privatperson, jeder Betrieb und jede kommunale Einrichtung einen Beitrag zur Verbesserung der derzeitigen Situation leisten kann. Um die Vorteile energieeffizienter, umweltfreundlicher Technologien zu verdeutlichen und den Zugang zu diesen zu erleichtern, wird der Verein "FEnergiereich" in der Stadtgemeinde Feldkirchen ein Informationsbüro einrichten. Ab dem Herbst steht der Bevölkerung jeden Donnerstag von 9 bis 12 Uhr ein Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung.

Nicht am Foto: Kassier Eckart Senitza, Kassier-Stellvertreter. Roland Gutzinger, Rudolf Kanzian (Firma KEC)
Sammlung von Altspeiseölen und -fetten
Umwelt
Mittwoch, 08.04.2009
Gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz § 16 Absatz 6 sind Altspeiseöle und -fette getrennt zu sammeln und einem berechtigten Abfallsammler oder -behandler zu übergeben. Bei unsachgemäßer Entsorgung verursachen diese Abfälle Probleme in der Kanalisation und bei der Abwasserreinigung.Daher stehen für die Sammlung von Altspeiseölen bzw. -fetten aus Haushalten ab sofort im Altstoffsammelzentrum kostenlose 5 Liter Sammelbehälter zur Verfügung.
Es kann während der Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrum (Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr) von den Bürgern der Gemeinde Feldkirchen ein Sammelbehälter mitgenommen werden. Bei Rückgabe des gefüllten Behälters im Altstoffsammelzentrum wird wieder ein leerer, gereinigter Behälter ausgegeben.
Helfen Sie mit, diesen wertvollen Rohstoff einer sinnvollen Verwendung zuzuführen!
Informationen zum Kärntner Heizungsanlagengesetz
Umwelt
Donnerstag, 27.12.2007
Wesentlich sind die neuen Bestimmungen über die Zulassung von Kleinfeuerungsanlagen (bis 400 KW). Die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich betreffen den Nachweis zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (Schadstoffe), Mindestwirkungsgrade bei Feuerstätten, das Vorhandensein einer schriftlich - technischen Dokumentation und des Typenschildes.
Der § 7 K- HeizG normiert, dass der Betreiber der Feuerstätte die technische Dokumentation aufzubewahren und diese, auf Verlangen des Rauchfangkehrers bzw. der Behörde, vorzulegen hat.
Der § 15 regelt die wiederkehrende messtechnische Überprüfung von Heizungsanlagen und verlangt die Aufbewahrung des ordnungsgemäßen Messberichtes sowie die Pflicht des Rauchfangkehrers das Vorhandensein des Messberichtes zu überprüfen.
Gemäß § 16 ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, im Zuge der alle 3 Jahre durchzuführenden Sichtprüfung, zu prüfen, ob Kleinfeuerungsanlagen, die nach dem 1. Jänner 2000 in Betrieb genommen wurden, ein Typenschild tragen und die technische Dokumentation vorhanden ist, die dem Gesetz entsprechen muss. Der Rauchfangkehrer hat zu prüfen, ob die Rauchgasmessung bei Heizungsanlagen durch entsprechende Messorgane durchgeführt wurde und die Werte den Bestimmungen entsprechen. Weiters hat er die Brennstofflagerung sowie die Eignung der verwendeten Brennstoffes für die Feuerungsanlage zu überprüfen.
Der Rauchfangkehrer im Dienste des Umweltschutzes
Umwelt
Donnerstag, 27.12.2007
Die in den 60iger und 70iger Jahren stark gestiegene Umweltbelastung durch Emissionen aus Verbrennungsprozessen im Verkehr, in Industrie, Gewerbe und Haushalt veranlasste den Gesetzgeber regulierend einzugreifen. Dies geschah auf drei verschiedenen Ebenen.
- Im Brennstoffbereich
Durch Reduktion der im Brennstoff höchst zulässigen Schadstoffanteile (z.B. Reduktion des Schwefelgehaltes bei flüssigen und festen Brennstoffen), sowie durch das Verbot des Verheizens von minderwertigen Brennstoffen, (wie z.B. Altöle, Span- und Faserplatten, imprägnierter Hölzer, Leder, Kunststoff, Gummi, Autoreifen, Stroh und Gras sowie Papierbriketts) wurden wesentliche Faktoren für die entstandene Umweltbelastung durch Emissionen eliminiert und so die Schadstoffbelastung um mehr als 50% verringert. - Im Feuerstättenbereich
Durch das Verbot des Betriebes von Feuerstätten, welche nicht dem Kärntner Heizungsanlagengesetz entsprechen. Besonders im Bereich der Verfeuerung fester Brennstoffe ist dadurch weitgehend sichergestellt, dass die Verbrennung nur in einer für den Brennstoff geeigneten Feuerstätte vorgenommen wird und damit die höchstzulässigen Grenzwerte, verursacht durch ungeeignete Feuerstätten, nicht überschritten werden. - Im Betreiberbereich
Durch eine wiederkehrende messtechnische Überprüfung von Öl- und Gasfeuerstätten. Diese darf nur durch befugte Überprüfungsorgane, im Regelfall ist jeder konzessionierte Rauchfangkehrermeister bei der Landesregierung eingetragenes Meßorgan, durchgeführt werden.
Die Einhaltung folgender Grenzwerte wird überprüft:
Bei Ölfeuerungsanlagen:
1. die Ölfreiheit der Verbrennungsgase
2. die Rußzahl der Verbrennungsgase
3. der CO2-Gehalt der Verbrennungsgase
4. der Abgasverlust der Feuerstätte
Bei Gasfeuerungsanlagen:
1. der CO2-Gehalt der Verbrennungsgase
2. der Abgasverlust der Feuerstätte
- Zustandsprüfung der Anlage;
- Messung der Lufttemperatur des Aufstellraumes;
- Messung der Verbrennungsgastemperatur;
- Messung des CO2-Gehaltes der Verbrennungsgase;
- Messung des Fangzuges (Unterdruck).
Es gilt der Slogan des Energiesparens:
"Energie" ist die nicht verbrauchte Energie.
Die Anlagenbetreiber sind angehalten, die Messberichte unaufgefordert der Behörde, in der Regel der zuständigen Gemeinde bzw. dem Magistrat, zu übermitteln. Eine Abschrift des aktuellen Messberichtes sollte griffbereit, am zweckmäßigsten bei den Unterlagen für die Feuerungsanlage, in der Nähe der Feuerstätte aufbewahrt werden. Diese Vorgangsweise empfiehlt sich, damit im Zuge der Überprüfung nach dem Kärntner Heizungsanlagengesetz, der Nachweis der durchgeführten messtechnischen Überprüfung im angeführten Überprüfungsintervall möglichst rasch und unkompliziert vorgenommen werden kann.
Innovative Lösung für den Feldkirchner Müll
Umwelt
Mittwoch, 19.12.2007
Vor cirka 2 Jahren stand Feldkirchen vor der Situation, dass einerseits die Sammlung des Plastikabfalls gesetzlich neu geregelt und andererseits die Verschmutzung an manchen Altstoffsammelstellen (Müllinseln) immer mehr überhand nahm.
Von allen Fraktionen gemeinsam getragen, entschied man sich für eine innovative und vor allem kostensparende Neugestaltung im Bereich der Müllinseln.
Die „Problem-Müllinseln“ – an den Hauptverkehrsrouten gelegen und daher häufig von „Mülltouristen“ in Anspruch genommen, wurden aufgelassen. Somit konnten enorme Reinigungskosten für die ständige Sauberhaltung derselben eingespart werden und wurde ein entsprechend sauberes Ortsbild erreicht.
Im Gegenzug wurden zwei große zentrale Sammelstellen geschaffen (Städtischer Wirtschaftshof und Altstoffsammelzentrum), an denen nicht nur die Plastikhohlkörper, sondern auch Papier, Blechdosen und Glas entsorgt werden können. Die Öffnungszeiten dieser Sammelstellen wurden moderat gestaltet, so dass auch eine Entsorgung am Samstag Vormittag möglich ist.
Wirtschaftshof, Industriestraße 6:
Montag bis Donnerstag, 7.30-12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag, 7.30-13.00 Uhr
Samstag, 8-12 Uhr
Altstoffsammelzentrum, Unterglan 36:
Montag, 7-12 und 14-18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8-12 und 14-16.30 Uhr
Eine weitere Neuerung gibt es auch im Bereich der Hausmüllentsorgung:
Nachdem es in diesem Bereich immer wieder vorkam, dass bei den Hausmülltonnen Säcke dazugestellt wurden – nicht immer vom Eigentümer, sondern auch hier Müll „fremd entsorgt“ wurde, hat man zur Beseitigung dieses Problems wieder die „Müllsäcke“ eingeführt. So haben die Gemeindebürger die Möglichkeit, erhöhtes Müllaufkommen bei besonderen Anlässen (Familienfeiern, Festtage etc.) kostengünstig und vor allem sauber zu entsorgen, ohne dass zusätzlicher Administrationsaufwand anfällt!
Der Erfolg gibt uns recht, nämlich saubere perfekte Müllentsorgung zu seit 10 Jahren unveränderten Preisen!
Zwischenzeitig wird dieses „Feldkirchner Modell“ zunehmend auch von anderen Gemeinden übernommen. So trägt sich die Stadtgemeinde St. Veit/ Glan mit dem Gedanken, einen Teil der Müllinseln – aus den gleichen Gründen wie die Stadt Feldkirchen - aufzulassen und zentrale Sammelstellen einzurichten.

Vizebürgermeister Wolf Zojer und Bürgermeister Robert Strießnig bei der Müllentsorgung am Wirtschaftshof
Information zur Hundehaltung im Gemeindebereich
Umwelt
Samstag, 01.12.2007
Sehr geehrte HundehalterInnen!
Im Wege des Gendarmeriepostens und der Stadtgemeinde Feldkirchen i.K. mehren sich nun Beschwerdeführungen dahingehend, dass Hunde oftmals zu früher morgendlicher Stunde in verschiedensten Gebietsbereichen der Gemeinde zum Auslauf freigelassen werden; dies vielfach ohne Maulkorb und ohne jegliche Begleitung. Diese Situation ist für die Bevölkerung – wie dargelegt wird - sehr beängstigend und stellt auch eine besondere Gefahrensituation dar.Wir dürfen Ihnen zum gegebenen Anlass, die allgemeine Rechtslage der Hundehaltung vermitteln, sowie auch die Verpflichtung der Gemeinden, mögliche Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden, aufzeigen.


