Verwaltung / Heizkostenzuschuss-Aktion 2010/2011

Gemäß § 34 des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes – K-MSG, LGBl. Nr. 8/2010 darf Hilfe Suchenden einmal jährlich auf Antrag eine Förderung zur Deckung außerordentlicher Belastungen vom Land als Träger von Privatrechten gewährt werden.

Durch Verordnung der Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 47/2010, wurde Zweck und Höhe der Förderung, Höhe des zulässigen Einkommens, Zeitraum der Antragstellung, vorzulegende Unterlagen sowie Abwicklung der Förderung geregelt.

Die monatlichen Einkommensgrenzen betragen für einen

Heizkostenzuschuss in Höhe von 150,00 Euro
  • Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 745 Euro
  • Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z. B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften etc.)      1.116 Euro
  • Zuschlag für jede weitere Person 98 Euro
Heizkostenzuschuss in Höhe von 80 Euro
  • Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern    1.040 Euro
  • Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z. B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften etc.) 1.430 Euro
  • Zuschlag für jede weitere Person 98 Euro
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen für die Antragstellung mit:
  • Einkommensnachweis der im Haushalt lebenden Personen (Kontoauszug, Lohn- oder Gehaltszettel)
  • Unterhaltsleistungen (egal ob Sie Empfänger oder Zahler sind!)
  • Wohnbeihilfe Bescheid (falls bezogen wird; z. B. Kontoauszug)
  • Bankomatkarte bzw. Kontonummer

ACHTUNG

Nur wenn die Unterlagen vollständig im Gemeindeamt abgegeben
werden, kann ein Antrag aufgenommen werden!

Antragstellung: Montag von 8 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Weitere Informationen:
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen.
Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen und Pflegegelder.

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann nur bis 29. Oktober 2010 eingebracht werden.
Spätere Antragsstellungen werden nicht mehr berücksichtigt!
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt, nach Prüfung der Unterlagen, auf Ihr bekannt gegebenes Konto vom Amt der Kärntner Landesregierung (Dauer bis zu 4 Wochen).

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerservicestelle im Erdgeschoß des Rathauses unter der Telefonnummer 04276/2511-292 oder via E-Mail unter post.abt6@feldkirchen.at.